Die Verlobung ist der erste Schritt zur Hochzeit
Früher war sie unerlässlich, in den 70er und 80er Jahren galt sie als spießig, heute ist die Verlobung und eine etwaige Feier wieder im Kommen.
Wie wird eine Verlobung eingegangen?
Eine Verlobung ist das wechselseitige und ernsthafte Versprechen den Bund der Ehe oder eine Lebenspartnerschaft einzugehen.
Dies muss nicht förmlich geschehen, wie z.B. durch den Austausch von Ringen oder durch die Ausrichtung einer Verlobungsfeier. Es reicht, wenn aus den Umständen der Partnerschaft erkennbar ist, dass später eine Ehe eingegangen wird.
Spätesten bei der Anmeldung zur Eheschließung (Aufgebot) wird einander die Ehe versprochen und man ist somit verlobt.
Dies muss nicht förmlich geschehen, wie z.B. durch den Austausch von Ringen oder durch die Ausrichtung einer Verlobungsfeier. Es reicht, wenn aus den Umständen der Partnerschaft erkennbar ist, dass später eine Ehe eingegangen wird.
Spätesten bei der Anmeldung zur Eheschließung (Aufgebot) wird einander die Ehe versprochen und man ist somit verlobt.
Rechtliches
Rechtlich ist in Deutschland eine Verlobung nicht bindend. Eine Entlobung kann von jedem Partner und zu jeder Zeit ausgesprochen werden. Es kann auch nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden.
Tritt allerdings ein Verlobter ohne triftigen Grund von der Verlobung zurück, so muss er evtl. den Schaden ersetzen, der durch die Nichteingehung der Ehe entstanden ist. Beispiele dazu wären ein umsonst gebuchter Hochzeitssaal oder ein Brautkleid das nicht mehr benötigt wird.
Als triftiger Grund gelten: Untreue, sittenwidriges Verhalten oder die Hinauszögerung der Hochzeit ohne ersichtlichen Grund.
Tritt allerdings ein Verlobter ohne triftigen Grund von der Verlobung zurück, so muss er evtl. den Schaden ersetzen, der durch die Nichteingehung der Ehe entstanden ist. Beispiele dazu wären ein umsonst gebuchter Hochzeitssaal oder ein Brautkleid das nicht mehr benötigt wird.
Als triftiger Grund gelten: Untreue, sittenwidriges Verhalten oder die Hinauszögerung der Hochzeit ohne ersichtlichen Grund.
Des Weiteren gelten die Verlobten als Angehörige, d.h. sie haben ein Auskunfts- und Eidesverweigerungsrecht bei Zivil- und Strafsachen.
Etwaige gegenseitige Ansprüche verjähren nach § 1302 BGB innerhalb von zwei Jahren nach Entlobung.
Verlobungssprüche
Verlobung – wunderbare Zeit
Voll Liebe und Gemeinsamkeit!
Viel Glück dazu, dass jeder findet,
was treulich aneinander bindet!
Voll Liebe und Gemeinsamkeit!
Viel Glück dazu, dass jeder findet,
was treulich aneinander bindet!
Verlobung! Nun kommt eine herrliche Zeit.
Ach, wenn es doch immer so bliebe!
Ich wünsche dazu von Herzen: Zu zweit
viel Glück, viel Romantik, viel Liebe!
Das Wort „Verlobung „ hört man gerne,
weil man gestehen muss:
Das ist für Damen und für Herren
ein herzlicher Entschluss.
Stets sei Euch sehr verliebt zumute.
Von Herzen Glück! Und alles Gute!
Verlobungsbräuche
- Tannenbaum unterm Fenster
Der Verehrer muss eine frisch geschlagene Tanne nachts unter das Fenster seiner Angebeteten stellen. Wenn sie weiß, wer den Baum unter ihr Fenster gestellt hatte, kann die Verlobung stattfinden.
- Einen Korb bekommen
Der Verehrer wirbt mit einem Korb, in dem ein Geschenk ist, um die Gunst seiner Angebeteten. Kommt er mit dem Korb wieder heim, so gilt er als abgewiesen.
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