![]() Gästeliste
Bei der Planung der Hochzeit ist die Gästeliste ein sehr wichtiges Element, sie sollte deshalb frühzeitig erstellt werden. Mit ihr können Sie die Größe Ihrer Hochzeitsfeier ermitteln und nun wissen Sie, wie groß Ihr Hochzeitssaal sein muss, wie viele Essen benötigt werden oder welche Anzahl an Übernachtungsmöglichkeiten für auswärtige Hochzeitsgäste gesucht werden müssen. Das Nonplusultra der Hochzeitsplanung – die Gästeliste
Die Gästeliste ist das wichtigste Handwerkzeug, wenn es um die Planung Ihrer Hochzeit geht. Anhand dieser Liste treffen Sie viele weitere wichtige Entscheidungen, die für den Rahmen Ihren Feierlichkeiten maßgebend sind. Nicht nur die Auswahl der Räumlichkeiten hängt von der Größe der Gastgesellschaft ab. Auch die Menüauswahl, das Rahmenprogramm, das Organisieren der Übernachtungsmöglichkeiten für auswärtige Gäste, die Tischanordnung und vieles mehr muss individuell an die Gästeliste angepasst werden. Der erste Schritt in Richtung GästelisteAls Allererstes sollten Braut und Bräutigam ihre Gastwünsche unabhängig voneinander auflisten. Anschließend werden die Listen gemeinsam angepasst und eine ungefähre Gästeanzahl ermittelt. Rechnen Sie nicht mit zu vielen Absagen. Erfahrungsmäßig sagen rund 95 % der geladenen Gäste zu. Eine Hochzeit ist schließlich etwas Besonderes. Die Gastwünsche von Braut und Bräutigam sollten fairerweise einigermaßen ausgeglichen sein. Falls die Gästeanzahl Ihr Budget sprengt, dann laden Sie Bekannte, Nachbarn, Arbeits- und Vereinskollegen lediglich zum Polterabend ein. Generell sollten Arbeitskollegen und insbesondere Vorgesetzte nur dann zur Hochzeit eingeladen werden, wenn über das berufliche Verhältnis hinaus auch eine private Freundschaft besteht. Personen, auf deren Hochzeit Sie eingeladen waren, sollten Sie möglichst auch „zurückeinladen“. Nur wenn seit längerer Zeit überhaupt keinen Kontakt mehr besteht, ist eine Einladung überflüssig. Welche Gästegruppen gibt es?Bei der Auswahl der Gäste gibt es laut Etikette ein klassisches Ranking: Familienangehörige ersten und zweiten Grades müssen unbedingt auf die Gästeliste! Wird die Hochzeit größer gefeiert, dann gehören auch die Verwandten dritten Grades dazu. Ab dem vierten Grad kann das Brautpaar Abstriche machen. Dass die Trauzeugen samt Partner eingeladen werden, ist natürlich eine Selbstverständlichkeit.
Bei der Frage, ob Kinder mit auf die Gästeliste gehören, spalten sich häufig die Meinungen. Für viele Paare gehören die Kleinen unbedingt dazu. Andere hingegen meinen, dass Kinder die Feierlichkeiten stören, da ihnen im Laufe des Tages langweilig wird. Die Entscheidung liegt also ganz bei Ihnen. Die optimale Gästeliste in Schrift und FormGestalten Sie Ihre Gästeliste so, dass Sie Ihnen auf einen Blick alle nötigen Informationen liefert. Solch eine Gästeliste hat in der Regel sechs bis acht Spalten für folgende Daten:
Notieren Sie sich auf Ihrer Gästeliste einige „Reservegäste“, die Sie bei Absagen noch nachträglich einladen können. Jedes Event erhält seine eigene GästelisteWenn Sie nicht nur zur kirchlichen Trauung mit anschließender Feier, sondern auch zur standesamtlichen Trauung und/oder zum Polterabend einladen, sollten Sie getrennte Gästelisten führen. So kommen Sie nicht durcheinander und behalten in der aufregenden und oftmals hektischen Vorbereitungszeit stets den Überblick. Weitere Ratgeberseiten für das Brautpaar:Ideen für die Hochzeitsdekoration Sitzordnung bei der Hochzeitsfeier
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