Unsertag.de - Ihr Ratgeber zur Hochzeit
UnserTag
Der Ratgeber zur Hochzeit
Adresseformular auf Blatt Papier

Was man nach einer Hochzeit beachten sollte!

Nach einer Hochzeit gibt es viel zu tun, vor allem für den, der seinen Namen geändert hat. Und doch, auch nach Jahren bekommt man noch Briefsendungen mit dem alten Nachnamen. Es kann einfach nicht alles bedacht und jeder informiert werden. Wir hoffen, dass wir auf dieser Seite nichts vergessen haben!

 
 

Worauf muss nach einer Hochzeit geachtet werden?

Nach einer Hochzeit gibt es einige Dinge zu erledigen und ein paar zu beachten. Bei einer Namensänderung sind einige Behördengängen und Ummeldungen nötig.

 

Nach einer Namensänderung zu erledigen

Personalausweis / Reisepass
Bei Ihrer Gemeindeverwaltung müssen Sie einen neuen Personalausweis / Reisepass beantragen. Dies können Sie bereits erledigen, nachdem Sie Ihre Hochzeit auf dem Standesamt angemeldet haben. So haben Sie für Ihre Hochzeitsreise aktuelle Dokumente und ersparen sich die Gebühren für vorläufige Papiere.

Führerschein und Zulassungsbescheinigungen
Der Führerschein wird auf Ihrer Fahrerlaubnisbehörde umgeschrieben. Falls Sie ein Auto besitzen müssen die Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugschein / -brief) erneuert werden.

Bank und Versicherung
Für die Bank und die Versicherung reichen meist einfache Anschreiben und die Kopie der Heiratsurkunde. Überlegen Sie, was evtl. gekündigt werden kann.

Arbeitgeber
Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber die Eheschließung und die Namensänderung mit. Vielleicht hat sich auch Ihre Steuerklasse geändert.

Krankenkasse Beantragen Sie bei Ihrer
Krankenkasse eine neue Krankenkassenkarte.

Vergessen Sie nicht:

  • Vereine
  • Verbände
  • Versandhäuser
  • Telefonbucheintrag
  • GEZ
  • usw.
 

Welche Steuerklassen sind sinnvoll

Als Ledige waren Sie wahrscheinlich in der Steuerklasse I eingestuft. Nach der Hochzeit können Sie dies bei der Gemeindeverwaltung ändern lassen.

  • Gibt es einen Alleinverdiener sollte dieser in die Steuerklasse III wechseln.
  • Verdienen beide Partner in etwa gleich viel, bietet sich jeweils die Steuerklasse IV an.
  • Verdient ein Partner ca. 60% des gemeinsamen Arbeitslohnes, sollte er die Klasse III und der andere die Klasse V wählen.

Hat man eine ungünstige Kombination gewählt, wird dies bei der Steuererklärung berücksichtigt und man bekommt das zuviel entrichtete Geld zurück.

 

Steuererklärung bei Ehepartnern

Es gibt drei Varianten der Steuererklärung. Auch hier müssen die jeweiligen Umstände berücksichtigt werden.

  • Gemeinsame Steuererklärung:
    dies ist für Paare meist die Regel, da wahrscheinlich hier die wenigsten Steuern bezahlt werden.
  • Getrennte Veranlagung:
    hier gibt jeder Partner eine eigene Steuererklärung ab. Dies kann von Vorteil sein, wenn einer hohe steuerfreie Leistungen (Arbeitslosen- oder Krankengeld) erhalten hat und der andere eher wenig verdient.
  • Besondere Veranlagung:
    diese Möglichkeit gibt es einmalig im Jahr der Heirat. Die Ehepartner werden wie Ledige besteuert. Fragen Sie einen Steuerberater, ob es für Sie Vorteile hat.
 

Versicherungen

Manche Versicherungen lassen sich zusammenlegen und sind somit günstiger.
Hier sollten Sie folgende prüfen:

  • Familienrechtsschutz
  • Familienhaftpflicht
  • gemeinsame Hausratversicherung

Bei der Kfz-Versicherung sollte Ihr Partner als zusätzlichen Fahrer einzutragen werden.

Bei Lebensversicherungen sollten Sie das Bezugsrecht jeweils zu Gunsten Ihres Ehepartners ändern.

Werfen Sie am besten eine Blick in Ihren Versicherungsordner und lassen Sie sich neu beraten.